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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#10
(24-03-2017, 09:49)p__ schrieb: 1. Die Jugendämter hauen generell vor dem 18. Geburtstag auf die Pauke. Genau aus dem Grund, den du zu vermeiden suchst: Festzurren hoher Titel ohne Begrenzung. Denn ab 18 ist das Jugendamt draussen. Was du willst, ist genau das was sie verhindern wollen.

Das Lustige ist nur, daß das JA zwar eine Forderung gestellt hat, aber mich NICHT aufgefordert hat, einen neuen Titel mit der höheren Summe zu unterzeichnen.

Vielmehr hat es eine Forderung bis Volljährigkeit und zweite Forderung ab Volljährigkeit gestellt.

Bei der Forderung ab Volljährigkeit wurde so berechnet, daß die KM keinen KU zahlen kann (natürlich ohne jeglichen Nachweis!) und ich den vollen KU zu zahlen habe.

Das habe ich komplett abgelehnt!

(24-03-2017, 09:49)p__ schrieb: 2. Egal wie es läuft, ist ab 18 das Kind die wichtigste Person. Deine Überlegung fällt in sich zusammen, wenn du ein normales Verhältnis hast und die der Titel voraussichtlich zurückgegeben wird. Umgekehrt wird es so oder so teuer und übel werden, wenn da ein bockiges Muttersöhnchen sitzt, das tut was Ex vorpfeift.

Mein Problem ist, daß ich es nicht einschätzen kann.

Aufgrund eines verlorenen Umgangsprozesses habe ich mein Kind in den letzten 6 Jahren genau 5x gesehen; davon immerhin 2x in den letzten 4 Monaten (einmal davon sogar auf eigenen Wunsch des Kindes).

Ich habe ihm klar gesagt, daß ich selbstverständlich es während seines Studiums angemessen unterstützen werde, und ich allerdings auch erwarte, daß wir uns ohne Gericht einigen. Zumal das Kind auch noch einen BAFÖG-Antrag stellen wird und ich davon ausgehe, daß es etwas (wenn auch nicht viel) BAFÖG bekommen wird.

Aber ob es sich von der KM und seinen KM-seitigen Großeltern zu einer Klage verführen läßt (wie ich es bei meinem mittleren Kind erlebt habe), kann ich überhaupt nicht einschätzen.


(24-03-2017, 09:49)p__ schrieb: 3. Sollte das Abitur jetzt stattfinden, fällt Schulende mit Volljährigkeit zusammen und damit auch das Ende der Privilegiertheit. Das schwächt die Position so weit, dass eine Klage gegen den Titel unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit Chancen hat. Das bringt müde Unterhaltsberechtigte auf die Beine, weil erst mal weniger oder kein Geld mehr fliesst.

Schulende ist ein paar Monate nach Volljährigkeit.

Simon II
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von Simon ii - 24-03-2017, 10:07

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