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Umgang mit entfremdeten Zwilligen 600 km entfernt.
#11
(10-02-2017, 09:58)Ehno schrieb: Punkt 1.
Ich kann 120 Kilometer entfernt bei ner Bekannten übernachten, klappt dies mal nicht dann eine Pension oder im härtesten Fall penn ich im Wagen auf der Rückfahrt. Wohnung mieten ist nicht drinn. Habe nicht viel über.

Es geht nicht nur um Dein Übernachten, sondern auch darum, wo Du mit den Kindern hin kannst? Kannst Du bei dieser Bekannten mit den Kindern aufschlagen? Wenn nein: Welche Alternativen gibt es am Ort?
Oder spekulierst Du darauf, daß Du bei der KM die Zeit mit den Kindern verbringen kannst?


(10-02-2017, 09:58)Ehno schrieb: Selbsthilfegruppen kenne ich keine, habe immer versucht mir selber zu helfen.

Und? Wie ist Deine Erfolgsquote?

Eine überregional verbreitete Selbsthilfegruppe ist z.B. der VAFK (Väteraufbruch für Kinder). Es gibt aber auch andere. Googeln hilft!


(10-02-2017, 09:58)Ehno schrieb: Vor Gericht würde ich auf jeden Fall ziehen und wenns mein letztes Hemd kostet !

Prima! Dann suche Dir jetzt einen guten Anwalt und laß Dich von ihm beraten (erstmal nur beraten!), wie Du am besten vorgehst.

Ich glaube nicht daran, daß das JA wirklich zu einem Erfolg führen wird (hoffe aber im Interesser Deiner Kinder und von Dir, daß ich mich irre).


Simon II
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RE: Umgang mit entfremdeten Zwilligen 600 km entfernt. - von Simon ii - 10-02-2017, 10:07

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