(05-02-2017, 17:20)knochenkarl schrieb: Es geht in erster Linie um Gehaltsempfang von einem deutschem Arbeitgeber, welcher "systembedingt", nur auf ein auf den Namen des Arbeitnehmers lautendes IBAN Dexxxxxxxxx Konto überweist.
Das ist eine Schutzbehauptung. Es gibt absolut gar keinen Grund, warum die IBAN mit der Buchstaben-Kombination DE.... beginnen muss. Die IBAN-Konto-Nummer wird einmal in der Lohnbuchhaltung hinterlegt, und der Zahlungslauf erfolgt automatisiert. Der Computer überweist das Geld dann dahin, ganz egal ob das IBAN-Konto mit DE, AT, FR oder ES beginnt.
In der Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung läuft es doch genauso, wenn Rechnungen von Lieferanten bezahlt werden oder Zahlungen von Kunden verbucht werden.
(06-02-2017, 08:54)hans2000 schrieb: Welche Auswirkungen hat der Brexit ?
Das wenn wir wüßten - morgen hätte ich ein Konto bei einer britischen Bank....
Bibel, Jesus Sirach 8.1