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Der § 170 StGB und der Wunsch nach Verschärfung...
#1
Viel Aufregung gab's über's Jahr. Bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts, trotz aller Bedenken durchgeprügelt, bis hin zum frommen Wunsch unserer Schwesig, die ihrer Haarpracht alle Ehre machte, und den unterhaltsverpflichteten Vätern gerne noch den Führerschein abgenommen hätte.


Das Problem erkannte dann auch eine SPD-Greisin, namens Frau Lore Maria Peschel-Gutzeit, die gerne den § 170 StGB verschärft sähe, denn da die Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170 StGB streng und genau definiert sind, sind Verurteilungen entsprechend selten und dementsprechend kann man auch nur wenige Führerscheine einziehen. Und das geht ja nun gar nicht...

Wohingegen es natürlich nach wie vor einige Amtsrichterlein gibt, die sich nicht an die Voraussetzungen einer Verurteilung halten und ganz eigene Vorstellungen vom Strafrecht haben, aber das ist eine andere Geschichte...

So möchte sie also gerne die "wirtschaftliche Situation" vieler Kinder verbessern und den § 170 reformiert sehen. Natürlich wirft sie prompt einiges durcheinander, wenn sie meint, "das Kind müsse gefährdet sein", denn tatsächlich muss ja der "Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten" gefährdet sein.

Aber was soll das Erbsenzählen und warum auch sollten wir es genau nehmen? Denn wer als Gesinnungsguru durch die Lande zieht und die Moralkeule schwingt, braucht sich nicht mit Fachspezifischem auseinandersetzen.

Aber man lese selbst und möge sich bald nicht mehr wundern, wenn Wutbürgertum über Gutmenschelei die Oberhand behalten wird:

https://www.familienrecht.de/kanzleitipp...ht-2017/#7
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Nachrichten in diesem Thema
Der § 170 StGB und der Wunsch nach Verschärfung... - von Nappo - 19-12-2016, 21:18
Der § 170 StGB und die Praxis - von Mahatu - 09-02-2017, 10:40

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