13-12-2016, 10:58
Danke p__,
habe den Artikel überflogen und lese ihn heute Abend genauer durch. Aber über Vorgehen bzgl. Schutzschrift steht da soweit ich gesehen habe nix drin. Auch nicht über Sinnhaftigkeit derselben.
Für mich dürfte das relativ egal sein, weil Ex bereits Beistandsschaft bestellt hat und diese mich zur Selbstauskunft angeschrieben haben. Obwohl, muss Mann damit rechnen, dass der Beistand den neuen Weg als Abkürzung geht?
habe den Artikel überflogen und lese ihn heute Abend genauer durch. Aber über Vorgehen bzgl. Schutzschrift steht da soweit ich gesehen habe nix drin. Auch nicht über Sinnhaftigkeit derselben.
Für mich dürfte das relativ egal sein, weil Ex bereits Beistandsschaft bestellt hat und diese mich zur Selbstauskunft angeschrieben haben. Obwohl, muss Mann damit rechnen, dass der Beistand den neuen Weg als Abkürzung geht?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!