28-11-2016, 14:20
Mir ist nicht klar, wie du diese Begriffe definierst. Ordentliches Rechtsmittel gegen einen Beschluss ist die Berufung oder Revision. Rechtsbeschwerde nennt man es in § 574 ZPO und betrifft dann den Bundesgerichtshof. Beschwerde im Zivilrecht geht nach § 567 ZPO, eine fehlende Belehrung findet sich da nicht. Auf eine Beschwerde, sofortige Beschwerde oder Ablehnung entscheidet das Gericht während der mündlichen Verhandlung. Oder was meinst du mit Beschwerde? Den Richter anrufen und sich beschweren?
Möglich ist vielleicht eine erleichterte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, da hat sich vor zwei Jahren etwas geändert. Zu solchen verfahrensrechtlichen Fragen wird sich am Besten ein fachlich versierter Anwalt äussern können.
Möglich ist vielleicht eine erleichterte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, da hat sich vor zwei Jahren etwas geändert. Zu solchen verfahrensrechtlichen Fragen wird sich am Besten ein fachlich versierter Anwalt äussern können.