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5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#3
(23-11-2016, 17:04)Sixteen Tons schrieb: Im Ergebnis muß also eine Einkommenverringerung von 10% ausgehend vom damaligen Nettoeinkommen gegeben sein.

Bist Du sicher?

Huh

Mein Wissensstand ist, daß die Einkommensverringerung so groß sein muß, daß sich als Ergebnis die Summe des Unterhalts um mindestens 10% verringern würde.

Erst dann hat Mann überhaupt das Recht, auf Verringerung des Unterhalts zu klagen.

Bei einer Verringerung des Einkommens um 10% dürfte das regelmäßig noch nicht der Fall sein.

Simon II
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von Simon ii - 24-11-2016, 00:21

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