08-11-2016, 15:03
(08-11-2016, 14:47)p__ schrieb: Auch das sind Begrifflichkeiten. Frage dich besser, wie du Kontakt zu ihnen herstellst und wenn das nicht mehr drin ist, wie du die Geldhähne zudrehst.
Und in der Geburtsurkunde bleibst du unauslöschlich als Vater drin stehen. .... Vaterschaft begründet sich nicht durch Papier.
Ich weis, Du bist Richter. Von daher kann ich Deinen Standpunkt, für Dich, anerkennen und akzeptieren.
Ich als normalbürger, der mit dem Gesetz nicht so bewandert ist und diese Trennung emmotional / fachlich nicht so hinbekommt, ist das etwas schwerer.
Vom Gefühl her kommt es mir mittlerweile so vor: Durch eine Scheidung werden die Kinder zu einer Sache. Es gibt Wörter wie "die Kosten der Verfahrenssache" oder "Verfahrensbeistand (Anwalt der Kinder)" und lauter solcher lustigen Dinge.
Wegen der Geburtsurkunde: Meine Kinder sind als XXX auf die Welt gekommen. Du bekommst diese Urkunde kurz nach deren Geburt und da steht halt XXX. Dann lässt Du Dich scheiden und durch blödheit oder schlechtheit oder was auch immer wird XXX herausgenommen und durch YYY geändert.
Wenn ein Kind mit einem gewissen alter heiratet, dann steht in der Heiratsurkunde Kind XXX heiratet und heißt nun ZZZ. OK.
Klar, bleibe ich als "Erzeuger" drin stehen, damit wer auch immer nachweisen kann, dass ich zu Unterhaltverpflichtet werden kann / bin.
Wegen dem Geld und Umgang oder Askunft, dass sind andere Themen, die hier von meiner Seite nicht her gehören.