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Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009
#13
Also, dann fange ich mal an:

Die Veränderung, die nach meiner Meinung am schärfsten ins Gewicht fällt, ist fogende:

Zitat:- Wegfall der weiteren Beschwerde zum OLG. Auch das wird gravierende Auswirkungen haben. Begründung ist die Einsparung von OLG Richterstellen. Das entspricht dem Gesamttrend in der Justiz, den Instanzenweg so früh wie möglich zu beenden. Hammer drauf und fertig, Amtsrichtermurks festzementiert.

Du wurdest also als Pflichtiger eingestuft und "fiktiv" mit Einkommen in nicht realer Form zum Unterhalt verdonnert.
Ab jetzt kannst du gegen solche Urteile nicht mehr zum OLG gehen und Berufung einlegen oder in Revision gehen.
Ergo steht dir als Pflichtiger auch der Gang zum BGH nicht mehr zur Verfügung, der hin und wieder ja doch einige Urteile zugunsten der Pflichtigen aufgehoben hat.
Das soll bedeuten, das die erste Instanz somit für Beklagte auch die letzte ist, oder?
Na Mahlzeit, die Richter in den Amtsgerichten können jetzt jedes Urteil der Welt fällen und noch so hohe Forderungen bewilligen, es gibt dagegen keine Rechtsmittel mehr.

Und genau hier wird nach meiner Meinung in die Justiz eingegriffen und dem Bürger seine Rechte genommen.
Familierechtlich gibt es keine Grundsatzurteile mehr, jedes Amtkaffgericht kann sich seine eigenen Familienrechtssituation selber stricken und es festzementieren.

Das hat mit Rechten nichts mehr zu tun und somit kann man jetzt Deutschland den Status eines Rechtsstaates aberkennen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009 - von gleichgesinnter - 09-07-2009, 22:43
Lösungsansätze - von Gast1 - 10-07-2009, 11:35

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