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Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt
#6
(11-10-2016, 01:18)Macaraz schrieb: Vielen Dank für eure Antworten, ich hätte jedoch ein paar weitere Fragen dazu:

p___ Was meinst du mit 2016 nochmal? Ich meine jetzt, dass die mich doch nicht abermals wegen 2014/2015 anklagen können oder etwa doch - darüber besteht doch jetzt wohl Klarheit? Oder meintest du, falls ich jetzt nicht zahlen kann, daß die mich dafür abermals anklagen könnten?
Zum Thema Strafrecht/Zivilrecht - also lässt sich das so nicht ableiten? Hätte man mir auch mal erläutern können, hat der Richter nichts zu gesagt.

Was P meint: Sie können dich für einzelne Zeiträume verknacken. Jeder einzelne Zeitraum von...bis führt zu einer Strafe. Das Delikt (Nichtzahlen) ist immer dasselbe. Für die Zeit 2014 bis Monat X/2016 ist das Thema strafrechtlich bei dir erst mal durch.

Richter machen keine Rechtsberatung.

(11-10-2016, 01:18)Macaraz schrieb: sollte das in diesem Fall sich dann nicht eigentlich genau so ableiten lassen bzw. gleich behandelt werden?

Nein, weil du dich bei einem bestehenden Titel nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen kannst. Du unterliegst damit der sofortigen Vollstreckung. Der Unterhaltstitel wird nicht dadurch (teilweise) ungültig, weil der Strafrichter meint, du hast nicht zahlen können.
Diese Feststellung bezieht sich nur auf den Vorwurf der Unterhaltspflichtverletzung. Die Schulden daraus hast du trotzdem, auch wenn der Richter von dir nur Geld für 2016 fordert. Wer nicht leistungsfähig ist, kann bestehende Titel mit einer Abänderungsklage mit dem Ziel der Unterhaltsherabsetzung angreifen. Du kannst dem Jugendamt natürlich die Zahlung für die Vergangenheit vor 2016 verweigern, dann wird eben aus dem Titel gegen dich vollstreckt. Du kannst dafür nicht mehr ins Gefängnis kommen, aber zum Pfänden bei dir reicht's noch.

Wie P schon richtig sagte, das sind zwei Baustellen. Eine Straftat und ein Schuldrechtsverhältnis nach bürgerlichem Recht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt - von Sixteen Tons - 11-10-2016, 09:49

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