06-10-2016, 10:32
(06-10-2016, 09:34)JessyHa80 schrieb: Also in unserem konkreten Fall ist es so, dass der Vater (zu dem ich ansonsten keinen Kontakt habe) etwas Mehrbedarf überweist. Nun hat er angekündigt, dass er dieses nicht mehr tut, sobald unser Sohn 3 Jahre ist und ich dann wieder arbeiten gehe.
Summarizing:
Wenn der Mehrbedarf begründet ist, dann steht er dem Kind auch dann zu, wenn Du wieder arbeiten gehst.
Nur musst Du Dich dann anteilig an dem Mehrbedarf beteiligen. D.h. der KV trägt einen Teil und Du trägst einen Teil, und zwar gequotelt nach dem jeweiligen Anteil am Einkommen, der den Eigenbedarf übersteigt.