16-08-2016, 23:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2016, 23:16 von Gualterius.)
Eine gerichtliche Belehrung - ich hatte gefragt, ob es das in D gibt -, wie ich sie meine, ist etwas anderes. Die ist schriftlich protokolliert und erklärt dem Laien genau, was jetzt Sache ist...
...in diesem Fall: ist der Beschluss schon wirksam und wie kann es sein, aufgrund von § xy? Wieso kann die Mutter einfach beantragen und es wird gewährt? Alle die Fragen, die Onyx uns stellt. Wurde das Kindeswohl geprüft? Wie kann das sein, dass das so einfach geht? Aufgrund von § xyz und Bundesgerichtshof Spruch Nr 11111/1977 oder wie? Wie steht es um mein Recht auf Familienleben? Wieso sagt mir der Junge etwas anderes?
Eine gerichtliche Belehrung, die instanzentauglich ist...
... dann gibt es keinen untergeschobenen Konsens, sondern Hinnahme staatlicher Gewalt...
Du hast mein posting offenbar nur überflogen...
Onyx soll sich offenbar deiner Meinung nach mit der KM auf etwas "einigen", das sie dann in zwei Jahren wieder übern Haufen werfen kann. Oder sich in unterwürfiger Art aufs Umgangszeiten-herausholen "konzentrieren"...
...in diesem Fall: ist der Beschluss schon wirksam und wie kann es sein, aufgrund von § xy? Wieso kann die Mutter einfach beantragen und es wird gewährt? Alle die Fragen, die Onyx uns stellt. Wurde das Kindeswohl geprüft? Wie kann das sein, dass das so einfach geht? Aufgrund von § xyz und Bundesgerichtshof Spruch Nr 11111/1977 oder wie? Wie steht es um mein Recht auf Familienleben? Wieso sagt mir der Junge etwas anderes?
Eine gerichtliche Belehrung, die instanzentauglich ist...
... dann gibt es keinen untergeschobenen Konsens, sondern Hinnahme staatlicher Gewalt...
(16-08-2016, 22:58)Theo schrieb:(16-08-2016, 11:00)Gualterius schrieb: Was ...dokumentieren. So dass es keinen Interpretationsspielraum gibt.
Und wen glaubst Du, interessiert dieser ganze Dokumentationschmarrn? Die Kids bestimmt nicht. Oder denkDu im Ernst, die setzen sich irgendwann hin und studeren die Trennungstagebcher ihrer Eltern?
Du hast mein posting offenbar nur überflogen...
(16-08-2016, 22:20)Gualterius schrieb: Wenn sie aber, für ihre Kinder nachvollziehbar - hier geht es nicht um ellenlange Gerichtsmaterialien in Gerichtsdeutsch, Protokolle, Gutachten, schmutzige Wäsche, die kein Kind wissen will etc., sondern um den kurzen Nachweis - als aktive, hintertriebene Furie sichtbar werden könnte, fährt man ihr in die Parade und das erhöht die Chancen, dass die Kinder ein gewichtiges Wörtchen mitreden werden.
Onyx soll sich offenbar deiner Meinung nach mit der KM auf etwas "einigen", das sie dann in zwei Jahren wieder übern Haufen werfen kann. Oder sich in unterwürfiger Art aufs Umgangszeiten-herausholen "konzentrieren"...