02-08-2016, 14:24
Rechenproblem könnte der von Dir angesetzte Selbstbehalt i.H.v. 1.080 EUR werden.
In Mangelfällen wird dieser schon mal gerne um 10-20% abgesenkt (bei Zusammenleben mit einem unbedürftigen Partner).
Im Zweifel entscheidet darüber ein Richter.
In Mangelfällen wird dieser schon mal gerne um 10-20% abgesenkt (bei Zusammenleben mit einem unbedürftigen Partner).
Im Zweifel entscheidet darüber ein Richter.