28-07-2016, 11:20
(28-07-2016, 08:10)Austriake schrieb: Kann man die Zahlungen vorübergehend einstellen unter dem Vorbehalt der Neu-Entscheidung?
Nein!
Was tituliert ist, muß Du zahlen.
Außerdem verringert die bisherige Zahlungshöhe den Streitwert.
(28-07-2016, 08:10)Austriake schrieb: Es ist ja das Risiko der Überzahlung nicht auszuschliessen, da die Berechnungen des Anwalts grob falsch sind.
Überzahlung?
Warum Überzahlung?
Du mußt den höheren Betrag erst zahlen, wenn Du dazu verurteilst wirst - nicht vorher.
Simon II