27-07-2016, 15:54
Eine Beispiel-Umgangsregelung mit genauen Punkten zu den Ferien findest du hier unter trenungsfaq.com
Muss er nicht. Da das geltendes Recht ist, brauchst du auch keinen Richter, der es wiederholt. Einen Beschluss würdest du brauchen, wenn du etwas Anderes beantragst wie geltendes Recht. Zum Beispiel, dass du einverstanden bist, die Ex um Erlaubnis zu fragen, wie du das Kind in der Umgangszeit betreust.
Zitat:vor allem muß der Beschluß erlauben, daß auch ich als Vater die Kindesbetreuung im Hort oder bei Opa, Oma während der Ferien im Notfall beanspruchen darf.
Muss er nicht. Da das geltendes Recht ist, brauchst du auch keinen Richter, der es wiederholt. Einen Beschluss würdest du brauchen, wenn du etwas Anderes beantragst wie geltendes Recht. Zum Beispiel, dass du einverstanden bist, die Ex um Erlaubnis zu fragen, wie du das Kind in der Umgangszeit betreust.