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Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht
#9
@1-2-3....sooooo einfach ist das nicht mit dem protokollieren.

wenn das abr bei anderem elternteil ist, muß dieses gerichtlich übertragen werden.
da werden ganz andre maßstäbe angesetzt, da genügt nicht nur der kindeswille!
auch bei einem 14jahrigem!

aber bei kindlos....da würde ich einen antrag auf festsetzung eines ordnungsgeldes
stellen, ersatzweise haft! das geht ganz schnell die madam linientreu zu bekommen!

da mußt du durchgreifen und kein weichei sein!

bb
netlover
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RE: Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht - von netlover - 11-07-2016, 15:44

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