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Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht
#5
(11-07-2016, 14:46)kindlos schrieb:
Da die KM das Kind erheblich vernachlässigt hat ( Körperlich , Schulisch, gesundheitlich, 18 Monate nicht zur Schule gebracht.  usw ) wurde im Juli durch den Umgangspfleger empfohlen, das Kind in einer Einrichtung zu unterbringen. Seit 2014 ist das Kind in einem Kinderdorf. Da die KM immer noch das Sorgerecht hat, bestimmt sie den Verlauf über alles auch über den Umgang.

Hm, vielleicht habe ich es überlesen, aber ist das Kind irgendwie behindert? Mir ist nicht ganz klar, weshalb man einen 12-Jährigen zur Schule bringen muss.

Überhaupt wird der Junge in dem ganzen Verfahren irgendwie wie ein Kleinkind behandelt. Mir sind die ganzen Verhältnisse irgendwie nicht klar.

Und wer begleitet denn den Umgang?
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RE: Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht - von Theo - 11-07-2016, 14:56

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