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Bedrohliche, attackierende und Sachen beschädigende Frau, wie vorgehen ?
#15
(10-07-2016, 22:51)bubi schrieb: Wenn du auf den Katalog beim Flashzeug klickst kommste auf den Katalog, oder einfach hier: Link
Danke. Hab den Katalog durch gesehen, jedoch erst mal nichts interessantes entdeckt.

Die Überwachungstechnik ist im Moment nicht so das Problem. Interessant sind viel mehr Fragen wie ob man eine erstattete Anzeige zeitweise deaktivieren (aussetzen) kann. Um sie dann bei der nächsten Ausrastung der Dame, wenn man dann direkt die Polizei ruft, die Anzeige als Beleg für frühere Taten hoch halten kann damit sie nicht "versehentlich" das Opfer ein sacken sondern in diesem Fall zur Abwechselung die Täterin.

Soweit ich gelesen habe könnte bei der Gelegenheit die Dame zeitlich befristet der Wohnung verwiesen werden. Die Sache läßt sich wohl in der Konstellation per Gericht zeitnah im Eilverfahren zeitlich aufbohren.

Nach meinen Recherchen würde, wenn die Dame nicht  im akuten Fall direkt auf Grund des Gewaltschutzparagraphen von der Polizei eingesackt wird, das normale Verfahren greifen welches wohl durchaus ein Jahr dauern kann und keine erstrebenswerte Variante ist.

Auch bilde ich mir ein irgend wo gelesen zu haben das eine Tat bei Anzeigeerstattung nicht älter als 3 Monate alt sein darf damit auf Grund dieser eine Wohnungsverweisung aus geurteilt werden kann.

Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Bedrohliche, attakierende und Sachen beschädigende Frau, wie vorgehen ? - von Bruno - 11-07-2016, 00:51

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