04-07-2016, 17:32
(04-07-2016, 14:58)p__ schrieb: Ist eben durch die Rechtslage nicht gedeckt. Es sind jetzt definitiv zwei Gläubiger. Geld in Höhe des Unterhaltsvorschusses geht zum Jugendamt, denn das Jugendamt hat sich den Anspruch bis zu dieser Höhe im Austausch gegen den Unterhaltsvorschuss gesichert. Unstrittige Standardsituation.
Weißt Du etwas, was ich nicht weiß?
Wo steht etwas von "Unterhaltsvorschuß"?
Diese von Dir beschriebene Aufsplittung ist mir neu; wo hast Du das her?
(04-07-2016, 14:58)p__ schrieb: Unklar bleibt, was eigentlich das Ziel von Lupus ist. Wenn sowieso nur Schulden und kein Geld da ist und auch keins mehr kommt, ist eigentlich alles egal.
Was Du alles aus dem ersten Posting herausliest ...

(04-07-2016, 14:58)p__ schrieb: ... und dann dem Rechtsschutzbedürfnis im VKH-Antrag widersprechen.
Eben! Es ist wichtig, diesem Antrag zu widersprechen!
Simon II