27-05-2016, 15:00
In jedem Falle solltest Du Dich nicht auf Einkommensauskünfte beschränken, sondern Dir ebenfalls Gedanken um Abzugspositionen machen.
Dazu gehört in erster Linie berufsbedingter Aufwand (Fahrten zur Arbeit) und Altersvorsorge.
Ggf. können einzelfallabhängig auch Schulden Berücksichtigung finden.
Solltest Du Wohnkosten haben, die oberhalb der vorgesehenen Kosten im Selbstbehalt liegen, kannst Du auch diese in Ansatz bringen.
Bei oberhalb des üblichen liegenden Umgangskosten (KM ist 1.000 km weggezogen und Du besuchst die Kinder alle zwei Wochen), könnte auch dieses Berücksichtigung finden.
Was am Ende tatsächlich rauskommt und berücksichtigt wird, ist einzelfallabhängig (und vom Grundsatz her gilt das "Unterhaltsmaximierungsprinzip").
Deshalb ganz viele Konjunktive.
Mit dieser Begründung muß man diese Infos aber nicht von vornherein unter den Tisch fallen lassen.
Dazu gehört in erster Linie berufsbedingter Aufwand (Fahrten zur Arbeit) und Altersvorsorge.
Ggf. können einzelfallabhängig auch Schulden Berücksichtigung finden.
Solltest Du Wohnkosten haben, die oberhalb der vorgesehenen Kosten im Selbstbehalt liegen, kannst Du auch diese in Ansatz bringen.
Bei oberhalb des üblichen liegenden Umgangskosten (KM ist 1.000 km weggezogen und Du besuchst die Kinder alle zwei Wochen), könnte auch dieses Berücksichtigung finden.
Was am Ende tatsächlich rauskommt und berücksichtigt wird, ist einzelfallabhängig (und vom Grundsatz her gilt das "Unterhaltsmaximierungsprinzip").
Deshalb ganz viele Konjunktive.
Mit dieser Begründung muß man diese Infos aber nicht von vornherein unter den Tisch fallen lassen.