15-05-2016, 15:38
hallo klaus,
ich ziehe mal eine parallele zu meinem fall von vor 4 jahren:
1. selbe wie bei dir
2. ich habe sofort nach dem nicht genehmigten umzug der km mit tochter das abr beantragt und bekommen
3. wichtig: kannst du minimum für ein kind deine betreuung so sicherstellen, daß du keine fremdbetreuung benötigst?
4. wenn ja - (die km handelt sowieso rechtswidrig! - stand auf dem antwortschreiben des FG an KM drauf!) beantrage das
abr. außerdem stand die stadt als lebensmittelpunkt, wenn diese nicht mehr lebensmittelpunkt ist, dann KANN nicht MUSS das
gericht entscheiden, daß die kinder zu dir kommen, du mußt aber betreuungsfähig sein! mit allen konsequenzen, auch evtl.
arbeitszeiten ändern!
die km hat sowieso durch den wegzug bewiesen, daß sie bindungsintollerant ist.
wenn die entfernung nicht allzu groß ist - würde ich in den sauren apfel beißen und zumindest eine beteiligung der fahrtkosten
geltend machen.
wenn ihr beide abr und sorgerecht habt....wackle nicht dran! lebensmittelpunkt ist momentan bei km bzuw. in x-stadt bei km, später kann sich alles ändern! wenn natürlich x-stadt wegefallen ist, entsteht eine neue situation! du kannst natürlich sofort den atrag stellen, BEVOR sich die kinder "verwurzeln" - das geht aber erst nach mehr als 6 monaten!
denk nach!
bb
netlover
wenn sie nochmal wegzieht - dann hat ein antrag auf alleiniges abr berechtigung.
ich ziehe mal eine parallele zu meinem fall von vor 4 jahren:
1. selbe wie bei dir
2. ich habe sofort nach dem nicht genehmigten umzug der km mit tochter das abr beantragt und bekommen
3. wichtig: kannst du minimum für ein kind deine betreuung so sicherstellen, daß du keine fremdbetreuung benötigst?
4. wenn ja - (die km handelt sowieso rechtswidrig! - stand auf dem antwortschreiben des FG an KM drauf!) beantrage das
abr. außerdem stand die stadt als lebensmittelpunkt, wenn diese nicht mehr lebensmittelpunkt ist, dann KANN nicht MUSS das
gericht entscheiden, daß die kinder zu dir kommen, du mußt aber betreuungsfähig sein! mit allen konsequenzen, auch evtl.
arbeitszeiten ändern!
die km hat sowieso durch den wegzug bewiesen, daß sie bindungsintollerant ist.
wenn die entfernung nicht allzu groß ist - würde ich in den sauren apfel beißen und zumindest eine beteiligung der fahrtkosten
geltend machen.
wenn ihr beide abr und sorgerecht habt....wackle nicht dran! lebensmittelpunkt ist momentan bei km bzuw. in x-stadt bei km, später kann sich alles ändern! wenn natürlich x-stadt wegefallen ist, entsteht eine neue situation! du kannst natürlich sofort den atrag stellen, BEVOR sich die kinder "verwurzeln" - das geht aber erst nach mehr als 6 monaten!
denk nach!
bb
netlover
wenn sie nochmal wegzieht - dann hat ein antrag auf alleiniges abr berechtigung.