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Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung
#10
Es ist gar kein Problem, eine Geldanlage für Kinder zu eröffnen. Beide sorgeberechtigten Eltern haben zwar generell eine Vollmacht über diese Anlagen (egal, von wem sie stammen), aber das Geld der Kinder bleibt das Geld der Kinder, die Eltern dürfen das nicht mehr für sich verwenden. Nur für das Kind selbst: Der Führerschein, Auslandsaufenthalt etc. - nicht jedoch für den Lebensunterhalt des Kindes. Werden Gewinne aus diesem Geld erzielt, sind sie ganz normal zu versteuern (Abgeltungssteuer), die Kinder haben auch denselben Freibetrag wie Erwachsene. Auch das ist einfach.

Soweit die Theorie. In der Praxis gelingt es wie üblich Müttern sehr leicht, das Geld doch verschwinden zu lassen. Oder "im Namen des Kindes" für Schwachsinn zu verschwenden. Diebstahl ist ein leichtes und selten geahndetes Delikt innerhalb des Mutter-Kind Verhältnisses. Hat die sogenannte Mutter meines grossen Kindes auch problemlos hinbekommen, still und leise, interessierte niemand.

Deshalb bringt es mehr, das Geld selbst anzulegen und später dem volljährigen Kind mal zu überreichen. Selbstverständlich gehört dieses Geld bis dahin rechtlich auch dem Elternteil, man kann es nicht in einen bestimmten Zweck hineinzwingen und zählt uneingeschränkt als Vermögen des Elternteils.
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RE: Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung - von p__ - 12-05-2016, 12:50

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