10-05-2016, 11:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-05-2016, 11:41 von Tigerfisch.)
Hi es kommt ja oft dann doch so wie es im miesesten Fall zu erwarten war. Kurz zu meiner Frage: Ich bin arbeitslos geworden kann aber dennoch auch mit dem Arbeitslosengeld den Mindestunterhalt zahlen und eine Neuberechnung des Titels würde auch über dem Mindestunterhalt liegen. Ist hier die Einberechnung einer Abfindung in Ordnung um weiterhin den alten wesentlich höheren Unterhalt zu bekommen? Besteht hier eigentlich erhöhte Bewerbungs- und Einkommenspflicht solange Mindestunterhalt eh gezahlt wird und vom JA auch berechnet wird?