21-04-2016, 19:16
Danke für die Antwort.
Zu mir kommt die jüngere Tichter, 10 Jahre.
Ich konkretisiere meine Frage noch etwas.
Ausgemacht, durch E-Mail ist, das Sie 3 Monate zu mir kommt und dann wieder zurück muss, um eine Entscheidung zu treffen. Wann sie dann wieder zu mir kommen darf, falls sie das möchte, steht in den Sternen, wahrscheinlich so lange bis meine Ex ne neue Wohnung gefunden hat, das kann dauern. Ohne meinen Unterhalt, meint sie, könne sie die Wohnung nicht zahlen.
Was ist aber wenn sie nicht mehr zurück will, mache ich mich strafbar (Kindesentführung) wenn ich sie weiter bei mir wohnen lasse?
Gemeldet ist sie bei der Mutter.
Halbe Sorgerecht habe ich, aufenthaltsbestmmungsrecht hat meine Ex.
Soll ich das am besten mit meinen Anwalt besprechen?
Zu mir kommt die jüngere Tichter, 10 Jahre.
Ich konkretisiere meine Frage noch etwas.
Ausgemacht, durch E-Mail ist, das Sie 3 Monate zu mir kommt und dann wieder zurück muss, um eine Entscheidung zu treffen. Wann sie dann wieder zu mir kommen darf, falls sie das möchte, steht in den Sternen, wahrscheinlich so lange bis meine Ex ne neue Wohnung gefunden hat, das kann dauern. Ohne meinen Unterhalt, meint sie, könne sie die Wohnung nicht zahlen.
Was ist aber wenn sie nicht mehr zurück will, mache ich mich strafbar (Kindesentführung) wenn ich sie weiter bei mir wohnen lasse?
Gemeldet ist sie bei der Mutter.
Halbe Sorgerecht habe ich, aufenthaltsbestmmungsrecht hat meine Ex.
Soll ich das am besten mit meinen Anwalt besprechen?