(18-04-2016, 21:20)malko schrieb: kann es auch besser werden da detail fehler vorhanden sind ...so kann man es auch ausdrücken.
- "mindestens" viel Geld
- uralte Gehaltsbescheinigung
- einzige Zeugin die Ex
Der macht es sich ganz einfach.
"Tut mir leid, ich hatte für mich selbst kaum genug zum Leben" wäre für mich eine dem angemessene Antwort, wenn Du sie denn überhaupt begründen möchtest. Zustimmen kannst Du immer noch, wenn er einen konkretisierten (Zeitraum, genaue Summe, Nachweise) Strafantrag formuliert hat und Du meinst, dass Du nicht dagegen ankommst..
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka