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Eigenständiges Thread für Unterhaltsberechnung
#18
(24-01-2016, 01:07)amghow schrieb: Aufgrund des Wechsels der Lohnsteuerklasse und damit des Netto-Gehalts, muss den von mir bezahlten Unterhalt neu berechnen (2x KU und TU).
* Wann darf man seine Mietkosten bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigen? Sie scheinen in o.g. Berechnung selbstbehalt-erhöhend
sich auszuwirken.
Meines Wissens sofern sie begründbar sind: Mietspiegel, notwendiger Aufwand für Umgang, etc. Wie weit es im Streitfall durchsetzbar ist, kann vermutlich nicht mal ein Anwalt prognostizieren.

(24-01-2016, 01:07)amghow schrieb: * Ber der letzten Fassung der DT die ich gelesen habe (2015), hieß es dass beim KU eine Gruppe tiefer gewählt werden KANN, wenn der Unterhalt für mehr als 2 Personen geleistet wird. Dies geschieht auch in o.g. Berechnung. Wann wird dieses KANN- zum Ist-Zustand?

DD Tabelle letzter Stand ist vom 01.01.2016. Geht von 2 UB aus. Pro weiteren kann je eine Stufe Abzug geltend gemacht werden. Das gilt meines Wissens "sofort".
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RE: Eigenständiges Thread für Unterhaltsberechnung - von tomtom - 08-02-2016, 11:58

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