30-06-2009, 18:33
Das Gefaengnis loest das Problem der Zahlung von Unterhalt nicht und ist auch das kleinere Problem.
Die Schulden und Ansprueche bleiben bestehen, das ist das Problem.
Wenn Du einmal wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt wurdest, bist Du nicht immun gegen weitere Anklagen und Verurteilungen, wenn Du wieder in Freiheit bist. Du bleibst weiter der Spielball deiner Ex und ihrem Anwalt.
So kann es durchaus passieren, dass Du mehrmals einsitzen darfst, falls Du erneut wegen einer Unterhaltspflichtverletzung verurteilt wirst. Wie gesagt, ist aber das kleinere Problem, weil es vorueber geht.
Die aufgelaufenen Schulden sollst Du bezahlen und so kommt hinzu, dass die Pfaendungen zum taeglichen Brot werden.
Das geht solange Du atmest oder eine Insolvenz machen konntest.
Bin mir dabei nicht sicher, ob man die Unterhaltsschulden auch mit einer PI wegbekommt.
(Vielleicht aber haben unsere Politiker und Richtergesockse Deutschland bald ausgerottet oder aus Bundesrepublik (Bananenrepublik ist wohl treffender) wird Volksrepublik.)
In einem anderen Thread hatte jemand festgestellt, dass man sein Leben, wenn man es auf HartzIV ausrichtet, wegwerfen wuerde.
Das oben dargestellte Szenario ist aber auch kein tolles Leben, eher ein vergeudetes Leben. Mehr oder weniger, je nachdem wieviel man fuer andere arbeiten darf und soll.
Viele Alternativen bleiben einem Mann in einer solchen Situation nicht, um mehr aus seinem Leben zu machen, als lediglich den chemischen Prozess des Stoffwechsels aufrechtzuerhalten.
HartzIV und sinnvolle Freizeitgestaltung oder Landstreicherei erscheinen mir irgendwie sympathischer als bis 89 Schulden abzuarbeiten.
Die Gefaengnisnummer mit HartzIV und anschliessend sterbenden Schwan spielen, hab ich Anfangs auch fuer mich in Betracht gezogen. Dann aber doch verworfen und vorher zumindest noch was anderes ausprobiert.
Al Bundy
Die Schulden und Ansprueche bleiben bestehen, das ist das Problem.
Wenn Du einmal wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt wurdest, bist Du nicht immun gegen weitere Anklagen und Verurteilungen, wenn Du wieder in Freiheit bist. Du bleibst weiter der Spielball deiner Ex und ihrem Anwalt.
So kann es durchaus passieren, dass Du mehrmals einsitzen darfst, falls Du erneut wegen einer Unterhaltspflichtverletzung verurteilt wirst. Wie gesagt, ist aber das kleinere Problem, weil es vorueber geht.
Die aufgelaufenen Schulden sollst Du bezahlen und so kommt hinzu, dass die Pfaendungen zum taeglichen Brot werden.
Das geht solange Du atmest oder eine Insolvenz machen konntest.
Bin mir dabei nicht sicher, ob man die Unterhaltsschulden auch mit einer PI wegbekommt.
(Vielleicht aber haben unsere Politiker und Richtergesockse Deutschland bald ausgerottet oder aus Bundesrepublik (Bananenrepublik ist wohl treffender) wird Volksrepublik.)
In einem anderen Thread hatte jemand festgestellt, dass man sein Leben, wenn man es auf HartzIV ausrichtet, wegwerfen wuerde.
Das oben dargestellte Szenario ist aber auch kein tolles Leben, eher ein vergeudetes Leben. Mehr oder weniger, je nachdem wieviel man fuer andere arbeiten darf und soll.
Viele Alternativen bleiben einem Mann in einer solchen Situation nicht, um mehr aus seinem Leben zu machen, als lediglich den chemischen Prozess des Stoffwechsels aufrechtzuerhalten.
HartzIV und sinnvolle Freizeitgestaltung oder Landstreicherei erscheinen mir irgendwie sympathischer als bis 89 Schulden abzuarbeiten.
Die Gefaengnisnummer mit HartzIV und anschliessend sterbenden Schwan spielen, hab ich Anfangs auch fuer mich in Betracht gezogen. Dann aber doch verworfen und vorher zumindest noch was anderes ausprobiert.
Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."