30-01-2016, 17:27
(29-01-2016, 01:42)sorglos schrieb: Die wichtigste Belastung, die man geltend machen sollte, sind die Umgangskosten (es sei denn man sieht die Kinder gar nicht)
bestehend aus:
- Erhöhten Wohnkosten für Kinderzimmer (was über die 380€ der DüsslTab) hinaus geht, bis zu sozialrechtlichen Angemessenheitsgrenze nach SGBII oder XII)
Hätte ich auch gedacht. Aber teilweise heißt es auch, dass Miete Privatvergnügen sei. Hast Du denn deine Mietkosten mitberücksichtigt bekommen?
(29-01-2016, 01:42)sorglos schrieb: - jeden Umgangstag 1/30 des Unterhalts bzw. der Kinder-Regelsätze
Wobei dies auch dazu führen könnte, dass um so stärker versucht wird den Umgang zu boykottieren, um den Unterhaltsendbetrag möglichst hoch
zu halten. Und wenn der Umgang noch schwankend ist bzw. nicht per Gerichtsbeschluss geregelt, dann ist es auch schwer zu prognostizieren wie viele
Tage es am Ende werden.