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Eigenständiges Thread für Unterhaltsberechnung
#15
(24-01-2016, 11:09)p__ schrieb: Wenn es keinen Titel und kein Urteil gibt, kannst du zahlen was du willst. Es sollte aber so solide sein, dass eine anschliessende Klage der unzufriedenen Gegenseite wenig Aussichten auf Erfolg hat.

Das mit der Klage bezieht sich nicht auf den Anspruch der Titulierung des KU, auch wenn man immer korrekt bezahlt hat, oder?
Der besteht immer, richtig?

So, wenn ich jetzt also nach Tfaq-Empfehlung einen notariellen, statischen (etc.) KU-Titel der Gegenseite übergebe und diese nun trotzdem klagt. Dann ist Verfahrenswert nur die Differenz zwischen gerichtlich festgestelltem KU und meinem notariellen Titel, oder? Oder kommt noch was drauf, wegen statisch und begrenzt bis 18. Lj.?

Wenn dann auf diesem Weg ein Titel per Gerichtsbeschluss entsteht, hat man trotzdem die Vorteile des pflichtigen bei Gerichtsbeschluss und der notarielle Titel ist ungültig, oder?
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
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RE: Eigenständiges Thread für Unterhaltsberechnung - von ecila - 29-01-2016, 19:41

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