28-12-2015, 22:02
1. Nein, nicht unbedingt. Was dir verbleibt, steht dann im Pfändungsbeschluss.
2. Ja
3. Ja, siehe 1.
4. Nein
5. Ja
Unterm Strich wird nichts daran vorbei führen, dass du den jetzigen unterhalt zahlen musst. Wenn du nicht zahlst, laufen Schulden auf. Du könntest die Krankheitskarte ziehen und auf Abänderung klagen. Die Erfolgsaussichten sind davon abhängig wie wasserdicht die ERkrankung ist und ob der Richter Bock darauf hat.
Ansonsten gibt es ein oder zwei Wege, die Situation halbwegs glimpflich für dich zu bereinigen.
2. Ja
3. Ja, siehe 1.
4. Nein
5. Ja
Unterm Strich wird nichts daran vorbei führen, dass du den jetzigen unterhalt zahlen musst. Wenn du nicht zahlst, laufen Schulden auf. Du könntest die Krankheitskarte ziehen und auf Abänderung klagen. Die Erfolgsaussichten sind davon abhängig wie wasserdicht die ERkrankung ist und ob der Richter Bock darauf hat.
Ansonsten gibt es ein oder zwei Wege, die Situation halbwegs glimpflich für dich zu bereinigen.