(28-12-2015, 16:39)McHammer schrieb: Aber bevor ich anfange 97 Seiten im PDF bis auf Anschrift Betreff zu schwärzen, wollte ich mal fragen ob die Gerichte sowas einfach so hinnehmen, ne tabellarische Auflistung wie für das Arbeitsamt war denen ja schon nicht gut genug.
Also ich habe bei der Vorlage von Arbeitsverträgen alles (!!!) geschwärzt außer der Überschrift, des Beginns und der Dauer des Vertrags!
Der Inhalt des Vertrags geht die Richter, Jugendamt usw. einen feuchten Kehricht an.
Meinem RA habe ich eine Kopie des ungeschwärzten Vertrags gegeben, so daß er mit Fug und Recht schreiben konnte, daß die geschwärzte Version mit der ungeschwärzten übereinstimmt.
Hilft Dir das weiter?
Simon II
Ps.: .pdf-Dateien kannst Du sehr einfach schwärzen. Es gibt dafür entsprechende Programme.