27-12-2015, 22:53
Hallo! Ehrich gesagt halte ich es für das Beste, wenn Du schlicht einen Termin bei einem guten Notar machst und Dich mal beraten lässt. Diese Leute haben täglich mit Grundbuchsachen zu tun und kennen sich auch am Besten damit aus. Grundbuchsachen können sehr kompliziert sein. Aber man kann auch sehr viel damit regeln. Anteile, die bei Trennungen wieder zurück fallen, Nießbrauch, Wohnrechte. Das ist ein weites Feld.
Ein Testament solltest Du aufsetzen. Das ist immer gut. Vielleicht im gleichen Zuge beim Notar. Den Pflichtteilsanspruch der Sprößlinge wirst Du aber nicht los. Das wäre dann die Hälfte desjenigen, was er/sie normal geerbt hätte. Geht aber auch so, das das Vermögen zusammen addiert wird, das Haus begutachtet und hinzu gerechnet und dann der Erbteil des Kindes ausgerechnet und in bar bezahlt wird. Dann kann im Haus natürlich der Erbe nicht mehr mit reden. Aber auch das erklärt der Notar bestimmt besser.
Bezüglich der VKH Geschichte fällt mir da ad hoc nichts ein. Das würde wohl auf Dich zukommen.
Ein Testament solltest Du aufsetzen. Das ist immer gut. Vielleicht im gleichen Zuge beim Notar. Den Pflichtteilsanspruch der Sprößlinge wirst Du aber nicht los. Das wäre dann die Hälfte desjenigen, was er/sie normal geerbt hätte. Geht aber auch so, das das Vermögen zusammen addiert wird, das Haus begutachtet und hinzu gerechnet und dann der Erbteil des Kindes ausgerechnet und in bar bezahlt wird. Dann kann im Haus natürlich der Erbe nicht mehr mit reden. Aber auch das erklärt der Notar bestimmt besser.
Bezüglich der VKH Geschichte fällt mir da ad hoc nichts ein. Das würde wohl auf Dich zukommen.