25-12-2015, 22:56
Wenn keine Beistandschaft besteht, kann es sich nur um Rückstände aus dem UVG handeln, wie oben schon geschrieben wurde. Ist das so?
Mir scheint, es handelt sich um ein rausgerotztes Standardschreiben, mit dem Versuch, Dich mal vom Hocker zu schubsen und zu gucken, ob es funktioniert.
Solche Rückstände sind normale Forderungen, die man - sofern nicht verjährt - mit Raten zurück zahlen kann, wenn man kann. Wenn nicht, legt man eine e.V. ab. Fertig.
Ich würde denen genauso antworten, wie sie sich in ihrer eigenen Epistel äußerten. Aus irgendwelchen Urteilen, auch wenn es das BGH war, zitieren sie gerne, sofern die Urteile denen in den Kram passen.
Es läßt sich durchaus durchargumentieren, das Du auch bei einem Wohnortwechsel (wer soll den zahlen?) nach 4 Jahren Hartz IV wohl kaum einen Job bekämst, der den entsprechenden Unterhalt möglich machen würde. Die JC steigen mittlerweile den "Kunden" derart auf's Dach, das Dein Nachweis - sofern er notwendig sein sollte - möglich sein dürfte, sich bemüht zu haben. Alleine schon, aufgrund der Vorschläge des JC, die im Versenden aller möglichen Jobangebote sehr fleißig sind.
Ohne Deine persönlichen Verhältnisse zu kennen, würde ich raten, diese Sache - die Du Dir scheinbar nicht selbst zutraust und was auch nicht schlimm ist - einem guten Anwalt anzuvertrauen und gleichzeitig dann die VKH zu beantragen. Vorher würde ich aber noch abwarten, wann Post vom Gericht kommt. Soll das JA erst mal machen.
Es gibt selbst im Unterhaltsrecht durchaus kompliziertere Sachverhalte, die letztendlich zur Urteilsfindung führen, als das was die Sozialpädagogin glaubt zu wissen, nur weil die mal ein Urteul glaubt verstanden zu haben.
Das solche Schreiben noch kurz vor Weihnachten raus gehen, ist nebenbei gesagt - auch wenn es irrelevant ist - schlicht frech. Selbst das Finanzamt kennt den sogenannten Weihnachtsfrieden.
Ich wundere mich gerade, das hier immer mehr sich äußern a la "Zahl halt und such Dir nen Job", als wenn das so einfach wäre. Ob das der Sache hier dann noch dienlich ist, wage ich zu bezweifeln.
Gerade aktuell habe ich hier einen Fall (Vater), mit einer unangenehmen Nachforderung nebst Pfändungsversuchen bezüglich Unterhalt. Jetzt, nach über einem Jahr kämpfen, dreht sich plötzlich die Angelegenheit, ohne jetzt mich lange in den Einzelheiten zu verlieren. "Mein" Anwalt, den ich empfahl hat da tatsächlich gute Arbeit geleistet.
Also Kopf hoch und ran! Dieses Unrechtssystem nur ständig zu bejammern um dann aber den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, in dem man schön buckeln geht für Dritte, nur um Ruhe zu haben, wird sich gerade dann selbstverständlich nie ändern.
Mir scheint, es handelt sich um ein rausgerotztes Standardschreiben, mit dem Versuch, Dich mal vom Hocker zu schubsen und zu gucken, ob es funktioniert.
Solche Rückstände sind normale Forderungen, die man - sofern nicht verjährt - mit Raten zurück zahlen kann, wenn man kann. Wenn nicht, legt man eine e.V. ab. Fertig.
Ich würde denen genauso antworten, wie sie sich in ihrer eigenen Epistel äußerten. Aus irgendwelchen Urteilen, auch wenn es das BGH war, zitieren sie gerne, sofern die Urteile denen in den Kram passen.
Es läßt sich durchaus durchargumentieren, das Du auch bei einem Wohnortwechsel (wer soll den zahlen?) nach 4 Jahren Hartz IV wohl kaum einen Job bekämst, der den entsprechenden Unterhalt möglich machen würde. Die JC steigen mittlerweile den "Kunden" derart auf's Dach, das Dein Nachweis - sofern er notwendig sein sollte - möglich sein dürfte, sich bemüht zu haben. Alleine schon, aufgrund der Vorschläge des JC, die im Versenden aller möglichen Jobangebote sehr fleißig sind.
Ohne Deine persönlichen Verhältnisse zu kennen, würde ich raten, diese Sache - die Du Dir scheinbar nicht selbst zutraust und was auch nicht schlimm ist - einem guten Anwalt anzuvertrauen und gleichzeitig dann die VKH zu beantragen. Vorher würde ich aber noch abwarten, wann Post vom Gericht kommt. Soll das JA erst mal machen.
Es gibt selbst im Unterhaltsrecht durchaus kompliziertere Sachverhalte, die letztendlich zur Urteilsfindung führen, als das was die Sozialpädagogin glaubt zu wissen, nur weil die mal ein Urteul glaubt verstanden zu haben.
Das solche Schreiben noch kurz vor Weihnachten raus gehen, ist nebenbei gesagt - auch wenn es irrelevant ist - schlicht frech. Selbst das Finanzamt kennt den sogenannten Weihnachtsfrieden.
Ich wundere mich gerade, das hier immer mehr sich äußern a la "Zahl halt und such Dir nen Job", als wenn das so einfach wäre. Ob das der Sache hier dann noch dienlich ist, wage ich zu bezweifeln.
Gerade aktuell habe ich hier einen Fall (Vater), mit einer unangenehmen Nachforderung nebst Pfändungsversuchen bezüglich Unterhalt. Jetzt, nach über einem Jahr kämpfen, dreht sich plötzlich die Angelegenheit, ohne jetzt mich lange in den Einzelheiten zu verlieren. "Mein" Anwalt, den ich empfahl hat da tatsächlich gute Arbeit geleistet.
Also Kopf hoch und ran! Dieses Unrechtssystem nur ständig zu bejammern um dann aber den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, in dem man schön buckeln geht für Dritte, nur um Ruhe zu haben, wird sich gerade dann selbstverständlich nie ändern.