24-11-2015, 12:08
(24-11-2015, 11:50)Skipper schrieb: Im Familienrecht gibt es grundsätzlich Anträge!
Weswegen ich auch von "beantrage" spreche. Beantragen tut man mit einem Antrag tuen. Bitte unterlasse Antworten auf Postings, die du nicht gelesen hast. Danke.
(24-11-2015, 11:50)Skipper schrieb: Die verhaltene Reaktion der Mutter auf das einerseits zögerliche und anderseits WM begehrende Verhalten des Vaters ist mE NICHT krewallig, sondern konsequent und verständlich.
Die Beschäftigung mit den Geisteszuständen der Frau Mutter führt hier nicht weiter. Davon rate ich ab. Anstatt sich in die Mutter zu vergucken und nachzufühlen zu versuchen was möglicherweise für eine Reaktion auf was in ihr vorgeht, ist die Sache jetzt vor Gericht gegangen und dort gilt es nun, klare Regelungen zu erwirken, die weiteren Streit erschweren und geregelten Umgang garantieren. Das tut man wie gesagt mit Anträgen tuen und nicht mit Innenschauen der Ex.