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Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt
#4
(16-11-2015, 18:28)feministensoehnin schrieb: Danke! Die Frage ist eher, ob er ANmeldeprozess eine automatische Mitteilung an Frl. Kröte von der Abt. Beistandschaften auslöst. Und wie funktioniert das?

Keine Ahnung, da gibt es viele Möglichkeiten. Denkbar ist irgendein Vermerk in den Meldedaten aufgrund einer Jugendamtsmeldung. Denkbar sind aber auch andere Techniken. Denkbar sind unterschiedliche Vorgehensweisen je nach Jugendamt. Gehe einfach davon aus, dass Jugendamt und Meldebehörde Zugriff auf den gleichen Datenbestand haben.

(16-11-2015, 18:28)feministensoehnin schrieb: Stimmt das, dass nach Beendigung der Beistandschaft mit 18 ein Schreiben abgesandt wird, in dem die gezahlten Unterhaltsbeträge dokumentiert sind und die Erfüllung der U-Pflicht bestätigt wird. Ist das Standard?

Nein. Und auch nicht Vorschrift. Die Meldung zum Ende der Beistandschaft kommt in der Regel immer. Was sonst noch beiliegt, ist unterschiedlich. Wenn du Schulden hast, ist es sehr wahrscheinlich, dass die nochmal genannt sind. Eine Summe des gezahlten Unterhalts habe ich noch nie vom Jugendamt gesehen, was nicht heisst dass es keine Jugendämter gibt, die das auch reinschreiben.
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RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - von p__ - 16-11-2015, 19:03
RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - von the notorious iglu - 17-11-2015, 22:56
RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - von the notorious iglu - 18-11-2015, 15:58

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