16-11-2015, 14:02
Scheinbar hast du nicht so sorgfältig gelesen, sonst würdest du keine Spekulationen über deine Unterhaltspflicht anstellen. Das Kind ist bedürftig im Sinne des BGB und daher bist du unterhaltspflichtig.
Nun bist du aber nicht alleine barunterhaltspflichtig sondern die Mutter ist es auch. Und auch nicht erst jetzt. Vorher war sie es auch schon, da der Lebensmittelpunkt des Kindes nicht bei ihr lag und sie daher ihrer naturalunterhaltpflicht nicht nachgekommen ist.
Es geht also nur um die Höhe, wie ich eingangs schon sagte. Wieviel Euro deiner Unterhaltspflicht letztendlich auf den Leistungsträger übergehen, kann dir letztendlich auch egal sein. Also Anwalt suchen und Hopp. Du kannst natürlich auch darauf warten, dass dich jemand verklagt, wenn kein Titel besteht. Spätestens dann wird es sich schon klären.
Nun bist du aber nicht alleine barunterhaltspflichtig sondern die Mutter ist es auch. Und auch nicht erst jetzt. Vorher war sie es auch schon, da der Lebensmittelpunkt des Kindes nicht bei ihr lag und sie daher ihrer naturalunterhaltpflicht nicht nachgekommen ist.
Es geht also nur um die Höhe, wie ich eingangs schon sagte. Wieviel Euro deiner Unterhaltspflicht letztendlich auf den Leistungsträger übergehen, kann dir letztendlich auch egal sein. Also Anwalt suchen und Hopp. Du kannst natürlich auch darauf warten, dass dich jemand verklagt, wenn kein Titel besteht. Spätestens dann wird es sich schon klären.