05-11-2015, 18:20
(05-11-2015, 17:30)Gualterius schrieb: Oder die Immobilie zu überschreiben und dann geschenkt drin zu wohnen.
Wenn man zum Zeitpunkt der Betrachtung mietfrei drin wohnt, wohlmöglich auch noch im Grundbuch dies als lebenslanges Wohnrecht eingetragen hat, wird sicherlich auch ein entsprechender Wohnwert unterstellt.
Wenn eine Unterhaltspflicht gegenüber der Ex droht verkauft man die Hütte an diese. Dann hat sie einen Wohnwertvorteil an der Backe :-))
Oder man gibt sie in eine selbst zu gründene Stiftung zur Unterstützung entsorgter Familienväter.
Von dem Verkaufserlös macht man sich einen schönen Lebensabend und pflegt seine Hobbys.
Man(n) kann die Hütte natürlich auch an eine (selbst) zu gründene Offshore Firma verkaufen und diese dann von dort mieten.
Oder man gründet ein Frauenhaus (laut Wikipedia wurden früher so Freudenhäuser genannt) und verkauft die Hütte an dieses.
Dann tut man mit dem Segen der Damenwelt Buße. Und wenn einem nach 2 oder 3 Jahren das FA die Sache als Liebhaberei bescheinigt, nutzt man die Bude halt wieder selber.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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