24-10-2015, 11:53
Bei den Fällen, die mir bekannt sind, sind die Schuldner eingeknickt, als der GV (nicht Geschlechtsverkehr) mit dem Haftbefehl vor der Tür stand und haben dann die EV oder VA abgegeben.
Zumindest darauf kann man es bedenkenlos ankommmen lassen. Ich persönlich würde mir das mit dem Knast nicht geben. Im Prinzip reicht es ja dem GV zwei Jahre lang nicht in die Arme zu laufen
Zumindest darauf kann man es bedenkenlos ankommmen lassen. Ich persönlich würde mir das mit dem Knast nicht geben. Im Prinzip reicht es ja dem GV zwei Jahre lang nicht in die Arme zu laufen
