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JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen
#4
"Ihre unsachlichen Unterstellungen weise ich zurück. Einkommensnachweise liegen Ihnen vor.
Bitte teilen Sie mir freundlichst mit, welche Prüffähigkeitsmängel die Gehaltsabrechungen meines Arbeitgebers aufweisen sollen. Im übrigen sehe ich der Übersendung einer prüffähigen Gesetzesgrundlage für die von Ihnen behauptete angebliche Ermittlungsbogenausfüllverpflichtung bis zum XX entgegen. "
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen - von sorglos - 29-09-2015, 19:14

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