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JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen
#2
Ich hatte vor kurzem das gleiche Problem. Habe dem JA folgendes geschrieben:

„ Sehr geehrte Frau XY,

der von Ihnen bereits mehrfach übersandte Fragebogen enthält u.a. Fragen über Sachverhalte, die zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung gem. § 1605 BGB nicht erforderlich sind. Ich verzichte auf die Abgabe dieses Fragebogens, da ich

1. eine Kennzeichnung der im Fragebogen geforderten Angaben, die freiwillig und damit nicht notwendig wären, nicht erkennen kann,
2. mit den heute übersandten Dokumenten alle erforderlichen Angaben nunmehr vollständig vorgelegt habe, und
3. die Anrechnung weiterer, mir regelmäßig entstehender Kosten (z.B. Fahrtkosten beim 14-tägigen Umgang mit meinem Sohn), bis zur Verbesserung meiner Einkommensverhältnisse vorläufig nicht geltend mache.

Bei evtl. Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit unter meiner Mobilnummer.“

Danach konnte die Dame plötzlich mit meinen Angaben rechnen und den Unterhalt korrekt ermitteln.
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RE: JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen - von finearts60 - 29-09-2015, 17:16

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