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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#56
In my humble opinion: Die sieht's auf deine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" ab. Falls sie eine klassische Umgangserschwererin ist, hängt sie ihren Beruf lieber an den Nagel oder lässt sich kündigen. Ihr Vorgehen riecht für mich auch nach Beratung.

Ich würde noch mal die "Absurdistan" Variante in Betracht ziehen: Freundin zieht offiziell aus und:
Zitat:Du gehst zum Jobcenter und sagst, dass du weniger als das sozialrechtliche Existenzminimum zur Verfügung hast. Du bist durch Umgangskosten, Kinderzimmer, Unterhalt bedürftig. Unterhalt musst du zahlen und wird als nicht als zur Verfügung stehendes Einkommen gewertet. Umgang musst du auch sicher stellen.

Und dann sagst du, aber beim Umgang kommst du ihr gerne mehr entgegen...

"Netlover" hat stets auch ein paar unorthodoxe Methoden...

Toi toi toi.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Gualterius - 21-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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