14-09-2015, 13:46
Ja, das bezieht sich wohl auf etwaiges laufendes Einkommen. Anders gesagt: Die 300 gibt es als Mindest-/Sockelbetrag immer, werden allerdings, wie gesagt, beim Bezug von ALG II voll auf die Leistungen angerechnet.
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wie verhält sich das mit dem Unterhalt?
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