02-09-2015, 14:14
Ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Jeder Elternteil hat dann entsprechend seinem Einkommen einen Anteil zu zahlen.
Wie hoch ist das Einkommen der KM bzw. wird dies bereits berücksichtigt?
Wenn ein älterer Titel besteht muss dieser auf dem Wege der Abänderungsklage sofort korrigiert werden!
Wie hoch ist das Einkommen der KM bzw. wird dies bereits berücksichtigt?
Wenn ein älterer Titel besteht muss dieser auf dem Wege der Abänderungsklage sofort korrigiert werden!