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Unterhalt für voll. Kind ohne Ausbildung
#5
Ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Jeder Elternteil hat dann entsprechend seinem Einkommen einen Anteil zu zahlen.

Wie hoch ist das Einkommen der KM bzw. wird dies bereits berücksichtigt?

Wenn ein älterer Titel besteht muss dieser auf dem Wege der Abänderungsklage sofort korrigiert werden!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt für voll. Kind ohne Ausbildung - von Bereschit - 02-09-2015, 14:14
RE: Unterhalt für voll. Kind ohne Ausbildung - von Bereschit - 02-09-2015, 19:02
RE: Unterhalt für voll. Kind ohne Ausbildung - von Nappo - 03-09-2015, 02:35
RE: Unterhalt für voll. Kind ohne Ausbildung - von Bereschit - 09-09-2015, 10:08

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