19-08-2015, 10:40
(19-08-2015, 10:07)tumi schrieb: Wichtig ist jetzt dass du wieder gesund wirst und einen Teilzeitjob suchst mit Pfändungssicherem Gehalt.
Klingt sinnvoll.
(19-08-2015, 10:07)tumi schrieb: Das Minimum an Kindesunterhalt zahlen und ggf. aufstocken.
Aus welchem Grund sollter er das tun?
(19-08-2015, 10:07)tumi schrieb: Der Leutnant Dino hat da schon mehrere Ratschläge gegeben.
LD zahlt meines Wissens gar nichts (oder habe ich etwas überlesen?).
Und an ICON:
Meiner Meinung solltest Du den Umgang auf jeden Fall wahrnehmen!
1x im Monat ist immer noch besser als gar nicht und Du behältst zumindest den Kontakt zu Deinem Kind.
Bei mir ist es so, daß ich umständehalber mein jüngstes Kind auch nur 1x im Monat gesehen habe (bei mehreren 100 km Entfernung ist es nicht anders zu machen, wenn man nicht unendlich viel Geld zur Verfügung hat) und selbst dies war der KM noch zuviel war. Ein idiotischer Richter hat dann die Pflicht zum Umgang aufgehoben und heute sehe ich mein Kind gar nicht mehr.
Aus meiner Sicht waren die 1x im Monat geradezu paradiesisch (noch besser wäre es natürlich gewesen, wenn das Kind bei mir gewohnt hätte).
Simon II