16-06-2009, 10:18
(16-06-2009, 09:07)p schrieb: Die BGH-Urteile sind alles andere als eindeutig. Sie beziehen sich gar nicht so sehr auf eine Auskunftspflicht,[...]
?
Was ist mit
Zitat:[...] Urteil vom 07.05.2003, XII ZR 229/00; FamRZ 2003, 1836 [...]?
Willst Du damit sagen, da hat das OLG auch noch die BGH Entscheidung fehlerhaft interpretiert?
(16-06-2009, 09:07)p schrieb: [...] sondern auf Selbstbehaltsreduktion aufgrund einer verdienenden neuen Ehefrau, dem faulen Juristentrick "Familienunterhalt".Das war abzusehen, wegen
(16-06-2009, 09:07)p schrieb: [...] BGH, FamRZ, 2001, 23; Wendl/Staudigl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlicher Praxis, 6. Aufl., § 1 Rdn. 664 m.w.N.; a.A. OLGR München 2000, 123 [...]und daher kann ich das hier nicht verstehen:
(16-06-2009, 09:07)p schrieb: Der Weg des Beklagtenanwalts war nicht schlecht, die weiterhin bestehenden schweren Lücken im Urteil zeigen das ebenfalls.Ein neues Urteil weist dieselben Lücken auf wie das Alte.
Toller juristischer Erfolg.
Du bleibst aber eine Einschätzung schuldig:
Wie ist die richterliche Behauptung mit Beweislastumkehr zu bewerten, wenn die Rahmenbedingungen für den Unterhaltspflichtigen sprechen (getrennte Haushalts- und Kontoführung, getrennte steuerliche Veranlagung), seine Glaubhaftigkeit also objektiv belegbar ist und weitere Daten aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen nicht heranzuschaffen sind?
Das ist dann doch schon das Territorium des BVerfG, oder nicht?
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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