06-07-2015, 00:24
Hallo,
der Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige beträgt seit 01.01.2015, 880,- €.
Das Jugendamt legt der Unterhaltsberechnung meines Mannes allerdings weiterhin 800,- € zu Grunde.
Begründung: Ihre Frau hat auch Geld.
Angeblich darf im Mangelfall der Selbstbehalt weiterhin bis auf 800,- € gekürzt werden.
Müßten nicht wenigstens die hohen Umgangskosten berücksichtigt werden.
Außerdem ist beim Jugendamt bekannt, dass ich berentet bin.
Kg
Nummerzwei
der Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige beträgt seit 01.01.2015, 880,- €.
Das Jugendamt legt der Unterhaltsberechnung meines Mannes allerdings weiterhin 800,- € zu Grunde.
Begründung: Ihre Frau hat auch Geld.
Angeblich darf im Mangelfall der Selbstbehalt weiterhin bis auf 800,- € gekürzt werden.
Müßten nicht wenigstens die hohen Umgangskosten berücksichtigt werden.
Außerdem ist beim Jugendamt bekannt, dass ich berentet bin.
Kg
Nummerzwei