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Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015
#1
Hallo,

der Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige beträgt seit 01.01.2015, 880,- €.

Das Jugendamt legt der Unterhaltsberechnung  meines Mannes allerdings weiterhin 800,- € zu Grunde.
Begründung: Ihre Frau hat auch Geld.

Angeblich darf im Mangelfall der Selbstbehalt weiterhin bis auf 800,- € gekürzt werden.

Müßten nicht wenigstens die hohen Umgangskosten berücksichtigt werden.

Außerdem ist beim Jugendamt bekannt, dass ich berentet bin.

Kg
Nummerzwei
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Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015 - von Nummerzwei - 06-07-2015, 00:24
RE: Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015 - von p__ - 06-07-2015, 08:06
RE: Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015 - von p__ - 06-07-2015, 14:55

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