05-07-2015, 18:11
Kläre mal, ob die Klage überhaupt schon anhängig ist. Solange sie es nicht nicht ist, kannst du durch Titulierung und Auskunfterteilung den Streitwert senken. Was der Beistand behauptet, ist eine Sache, was tatsächlich beim Gericht eingegangen ist, ist eine andere Sache.
Der Richter kann verlangen, was er will. Wenn die Gegenseite geschickt argumentiert, wird er das auch tun. Du hättest da vorab gerne gewisse Grenzen und eine Verlässlichkeit, dass er manches nicht fragt. Diese Garantie gibt es nicht, nicht mal annähernd! Die einzige Möglichkeit, von der Auskunftspflicht loszukommen ist dich für unbegrenzt leistungsfähig zu erklären und das willst du sicher nicht.
Im Mangelfall wird entweder durch die die üblichen Tricks vermieden und du wirst reich gerechnet (sehr wahrscheinlich) oder anerkannt. Natürlich laufen sofort Schulden auf, wenn du nicht zahlst was im Titel steht.
Der Richter kann verlangen, was er will. Wenn die Gegenseite geschickt argumentiert, wird er das auch tun. Du hättest da vorab gerne gewisse Grenzen und eine Verlässlichkeit, dass er manches nicht fragt. Diese Garantie gibt es nicht, nicht mal annähernd! Die einzige Möglichkeit, von der Auskunftspflicht loszukommen ist dich für unbegrenzt leistungsfähig zu erklären und das willst du sicher nicht.
Zitat:Angenommen, eine Person wäre gerade in dem Moment Mangelfall. Dann wird der Titel auch wie oben vergeben und es häufen sich Schulden an?
Im Mangelfall wird entweder durch die die üblichen Tricks vermieden und du wirst reich gerechnet (sehr wahrscheinlich) oder anerkannt. Natürlich laufen sofort Schulden auf, wenn du nicht zahlst was im Titel steht.