04-07-2015, 22:42
Wenn die Mutter die Beistandschaft beendet und der TO den übergegangenen Anspruch aus Unterhaltsvorschuß an das JA zahlt, würden ja lediglich Gerichtskosten anfallen. Die Frage wäre doch, unter welchen Voraussetzungen würde die Mutter auf die Beistandschaft verzichten wollen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...