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OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen
#6
Die Antwort war mir schon klar, auch der Weg der Dinge.
Aber ich wollte provozieren und zum Ausdruck bringen, dass sie sich ihre Infos selber beschaffen sollen und mich mit dem berühmten Zitat "und saget Eurem Herrn, er könne mich..." bedenken können.
Wer bin ich denn mit einer neuen Ehefrau Krach anzufangen, weil es die Ex will???
Soweit käme es noch.

Ansonsten bin ich natürlich unverheiratet, gebe auch nach etlichen Jahren mit der jetzigen Frau noch immer die Antwort ans Jugendamt:
Was die an Geld hat weiß ich nicht.
Eheähnlich ist da nix, ich fi*** sie und andere. Und wenn sie meine Betthasen alle aufgezählt haben wollen - kein Thema. Reicht Uhrzeit, Stellung und Anzahl der Orgasmen?

So oder so ähnlich.
Danach kam nie was hinterher.
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RE: OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen - von vorsichtiger - 15-06-2009, 19:35
Quod licet Iovi non licet bovi - von Gast1 - 16-06-2009, 21:18

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