25-06-2015, 00:05
Einer Beschwerde gegen einen Endbeschluss in einer Kindschaftssache kann das Amtsgericht nicht abhelfen sondern nur die Beschwerdeinstanz, wenn ich das gerade richtig im Kopf habe.
Wenn das Gericht die gemeinsame Sorge nicht überträgt, ist das auch eine Entscheidung @Wackelpudding.
Abgesehen davon kann ich mich des Endrucks nicht erwehren, dass es sich hier um einen feuchten Traum des TOs handelt.
Wenn das Gericht die gemeinsame Sorge nicht überträgt, ist das auch eine Entscheidung @Wackelpudding.
Abgesehen davon kann ich mich des Endrucks nicht erwehren, dass es sich hier um einen feuchten Traum des TOs handelt.